Herr Rechtsanwalt Reinhold Merklinger besuchte das Tulla Gymnasium in Rastatt. Nach dem Abitur absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und schloss dieses im Jahr 1981 mit dem 1. juristischen Staatsexamen ab. Sein Referendariat machte Herr Rechtsanwalt Merklinger am Landgericht Heidelberg, welches er im Jahr 1984 mit dem 2. juristischen Staatsexamen abschloss.
Seit dem Jahr 1984 ist Herr Rechtsanwalt Merklinger zur Anwaltschaft zugelassen.
Seit 2007 ist er Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht.
Im Jahr 2016 hat Herr Rechtsanwalt Merklinger seine forensische Tätigkeit aufgegeben und ist in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Seine Kanzlei hat er zum 01. Januar 2017 an die Kanzlei Jung übergeben.
Herr Rechtsanwalt Merklinger steht ausserhalb unserer unternemehrischen Organisation und ist für die Kanzlei Jung lediglich noch beratend tätig und bringt seine langjährige Erfahrung in die Kanzlei Jung als sogenannter "of counsel" mit ein.
Herr Rechtsanwalt Merklinger ist kein Partner der Kanzlei Jung Rechtsanwälte PartG mbB und es besteht kein sonstiges wie auch immer geartetes Gesellschaftsverhältnis zwischen Herrn Rechtsanwalt Merklinger und der Kanzlei Jung Rechtsanwälte PartG mbB.
Während seiner aktiven Zeit als Rechtsanwalt hat Herr Rechtsanwalt Merklinger folgende Fachgebite schwerpunktmässig bearbeitet und bringt hier seine langjährige Erfahrungen ausschließlich beratend in die Kanzlei Jung ein.
Herr Rechtsanwalt Merklinger war und ist über den Beruf als Rechtsanwalt hinaus in Vereinen und Organisationen engagiert.