Kanzlei Jung Ihr Anwalt / Rechtsanwalt in Rastatt für Verkehrsrecht:
Wir betreuen Sie bei Unfällen im Straßenverkehr in den Bereichen Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger sowie bei Verkehrsunfällen im Ausland. Dies umfasst die Unfallanalyse, Haftungsbeurteilung und Schadensregulierung. Wir kümmern uns um Ihre Schadensersatzansprüche, fordern Schmerzensgeld ein, beziffern den Haushaltsführungsschaden, machen Verdienstausfall sowie Nutzungsausfall geltend.
Außerdem betreuen wir Sie bei der Rückabwicklung vom Autokauf, oder bei Mängeln am Fahrzeug bei Kauf oder Reparatur in der Werkstatt.
Wir sind aber auch Ihr Ansprechpartner wenn es um Führerscheinentzug geht. Wir vertreten Sie im Strafverfahren oder im Verwaltungsverfahren zur Wiedererlanung Ihres Führerscheins.
Frau Rechtsanwältin Jung ist Vertrauensanwalt des AvD.
Frau Rechtsanwältin Jung ist Fachanwältin für Verkehrsrecht.