Am 16. Oktober 2013 wurde das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 verkündet. Durch das Gesetz sollen neue elektronische Zugangswege für die Anwaltschaft zur Justiz eingerichtet werden. So können vorbereitende Schriftsätze samt Anlagen ab dem 01.01.2018 als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht werden. Ab dem Jahr 2020 können die Bundesländer eine Verpflichtung zum elektronischen Rechtsvekehr einführen. Ab dem 01.01.2022 ist der eleketronische Rechtsverkehr für Anwälte in ganz Deutschland dann verbindlich.
Wir führen unsere Akten bereits seit dem Jahr 2006 fast ausschließlich elektronisch und sind daher für die kommenden Herausforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs bestens gerüstet.
Wir haben die Möglichkeit, Ihnen über unsere Kanzleisoftware RA-Micro sowie die Webakte der Firma e-consult einen sicheren und TÜV geprüften Online-Speicher für Ihre eigene Akte zur Verfügung zu stellen, über den dann eine fast ausschließliche elektronsiche Kommunikation mit Ihnen erfolgen kann und Sie zu jeder Zeit Zugriff auf Ihre Akte haben.
Sprechen Sie uns bei Interesse an!
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich in Ihre Online Akte einzuloggen.